Holocaust – MG Süddeutscher Verlag kontra DER GLÖCKEL

Vor einigen Tagen, am 3. Mai 2005, wurde der „Tag der Pressefreiheit“ weltweit begangen und der Einschränkungen der Informationsfreiheit in unterschiedlichsten Ländern gedacht. Oftmals fällt der Blick, gerade wenn es um Presse- & Informationsfreiheit, Zensur, Medienmanipulation und äußere Einflußnahme geht, auf einschlägig bekannte Länder, die doch weit entfernt sind. Ob Journalisten, die im Irak „versehentlich“ in die Schußlinie der alliierten Truppen gelangen, inhaftierte Online-Journalisten im asiatischen Raum, oder ebenso die hinter Gittern befindlichen Angehörigen der schreibenden Zunft auf Kuba – alles tragische Gegebenheiten, weit weg.

Wie gegenwärtig jedoch die Einschränkung der Pressefreiheit gerade in den deutschsprachigen Ländern im realen Leben existent ist, das erlebt selbst DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) seit einigen Jahren. Der Unterschied besteht im wesentlichen Punkt darin, daß mit der feinsten Klinge der Gesetze gearbeitet wird und letztendlich über das Druckmittel der wirtschaftlichen Komponente, sprich Geld, vorgegangen wird. Klagen werden beispielsweise durch die Zeugen Jehovas-Organisationen derart hoch angesetzt, daß Anwaltspflicht besteht und Betroffene wegen der Kosten die Instanzenwege oftmals meiden.

Die Bandbreite wie versucht wird ein Medium mundtot zu machen oder den Informationsfluß zu einzelnen Fällen zu unterbinden oder zu entschärfen ist vielschichtig. Ob nun über einen Fall des Menschenhandels (Das Foetibus Projekt) in einem anderen Medium berichtet wird oder nicht, wurde zwischen einem Redakteur und einem Staatsanwalt abgesprochen. Ob ein internes Gesetzesbuch der Zeugen Jehovas, das Grundrechte mehrfach aushebelt, veröffentlicht werden darf oder nicht, darüber befindet zur Zeit das Oberlandesgericht Frankfurt/Main und nunmehr folgt der Fall unserer Reportage „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005„.

Auf den Punkt gebracht, haben wir in dieser Reportage den Nachweis erbracht, daß Unternehmungen, deren Unternehmensgegenstand die Veräußerung von Fotos unter anderem durch Lizenzvergaben ist, Fotografien zum/über das Vernichtungslager Auschwitz verkauft haben, die

1. gar nicht aus Auschwitz stammen,

2. mit falschen Bildtexten versehen waren,

3. Nachstellungen enthielten und

4. mit falschen Datenangaben versehen wurden.

Mit Fotos aus Auschwitz lassen sich im Gedenkjahr gute Geschäfte machen, so finden die doch teilweise spektakulären Fotos auch guten Absatz bei unterschiedlichsten Medien. Diese „falschen“ Bilder wurden im Lauf der letzten Monate von einigen Millionen Menschen konsumiert, fanden sie sich doch beispielsweise in der BILD-Zeitung und auch im STERN (Print- als auch Online-Ausgabe) wieder.

Die betroffenen Firmen, wie die AKG-Images GmbH, sowie den zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörenden SV-Bilderdienst der DIZ München GmbH, ersuchten wir um Stellungnahme, ebenso die Medien hinsichtlich der Reportage.

AKG-Images sparte sich die Stellungnahme und sperrte uns einfach den Zugang zu ihrem Portal.

Kein Zutritt mehr zum Portal von AKG-Images.deKein Zutritt mehr zum Portal von AKG-Images.de

Beim SV-Bilderdienst der DIZ München GmbH wiegt der Sachverhalt durch den deklarierten Umstand, daß deren Mitarbeiterin erklärte, daß die besagten Fotos, unter anderem mit der Bildnummer:  00087558 „Häftling mit Zange“ und Nr.: 00087557 „Häftlinge vor Ofen“, aus eigenen Beständen herrührten, noch schwerwiegender – Dies insofern, als davon ausgegangen werden kann, daß die Bildbeschreibungen in den letzten Jahrzehnten nicht geändert wurden. Seit eben Jahrzehnten diese Fotos zu Auschwitz falsch waren, was Ort, Datum und Deklaration betrifft. Banal ausgesprochen „Geschichtsverfälschung“ betrieben wurde, wie es das wissenschaftliche Portal SoKoS (Sonderkommando – Studien) in seiner Anmerkung zu unserer Reportage am 4.5.05 bezeichnete. Hierzu ein Auszug des Originaltextes von SoKoS:

Problematisch wird es erst dann, wenn Falschinformationen kolportiert werden und damit Geschichtsfälschung betrieben wird. Der dadurch entstandene Schaden ist zu groß, als daß er bagatellisiert werden könnte. In Zukunft werden sich jedenfalls weder die verantwortlichen Redaktionen noch die Bildagenturen auf Unkenntnis berufen können. (Zur vollständigen Veröffentlichung)

Weil keine Stellungnahme bei uns eintraf, versuchten wir in der 22. Kalenderwoche vielfach mit RADIO GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) abwechselnd den Geschäftsführer der DIZ München GmbH., Herrn Dr. Gerald MAULER oder die beiden Geschäftsführer der Mediengruppe Süddeutscher Verlag, Herrn Hanswilli JENKE und Herrn Klaus Josef LUTZ zu einer Live-Stellungnahme zu erreichen. Wie man hören kann, schlugen unsere Kontaktversuche fehl.

Am Freitag, den 29.4. um 10:04 Uhr bekamen wir an unserer Poststelle eine Brief ausgehändigt, der dann auch für uns das Argument mit sich brachte, warum offensichtlich keiner der Verantwortlichen für uns zu sprechen war. Die Mediengruppe Süddeutscher Verlag, DIZ München GmbH, Herr Dr. MAULER kam der Aufforderung zur Stellungnahme nicht nach, sondern aktivierte die Anwälte.

Mediengruppe Süddeutscher Verlag läßt durch dessen Anwälte mitteilen Unterlassungsverfügungserklärung I Unterlassungsverfügungserklärung II

6 Seiten von den Anwälten der DIZ München GmbH – Unternehmung der Mediengruppe Süddeutscher Verlag

Gleich 2 Unterlassungsverpflichtungserklärungen sollte der verantwortliche Chefredakteur unterfertigt bis 27.4.05 an die Kanzlei BIRD & BIRD retournieren, weil laut Angaben der Kanzlei unter anderem die Angaben der, in der Reportage namentlich genannten, Mitarbeiterin falsch seien und auch Bilder verarbeitetet wurden, für die ein Entgelt zu entrichten gewesen wäre. Abgesehen davon, soll der Zugang zum SV-Bilderdienst Portal erschlichen und durch Nennung des Namens die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin von SV-Bilderdienst verletzt worden sein.

Klartext: DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) dokumentieren in einer Reportage, daß die DIZ München GmbH „falsche“ Bilder zum Holocaust in Auschwitz veräußert hat, dies möglicher Weise über Jahrzehnte, und damit gewinnbringende Geschäfte mit dem Elend von Millionen Menschen und Opfern gemacht hat und soll für diese Dokumentation Honorar bezahlen.

Schon zur Einleitung des Schreibens, das bemerkenswerter Weise über zwei unterschiedliche Datierungen verfügt (12.4.05 & 21.4.05), der Anwaltskanzlei findet sich folgender Hinweis:

Faksimile des Schreibens von BIRD & BIRD

Faksimile aus dem Schreiben von BIRD & BIRD zum Thema HOLOCAUST im Auftrag der DIZ München GmbHFaksimile aus dem Schreiben von BIRD & BIRD zum Thema HOLOCAUST im Auftrag der DIZ München GmbH

Was ist hier zu lesen:

… Mandantin ist daran interessiert … schwierig nachzuvollziehenden historischen Hintergrund – eigenen Recherchen – Hinweise aus der Bevölkerung – kritische Auseinandersetzung mit Bildern aus Zeiten des Holocaust.

Wie ist es dann möglich, daß sich der von uns aufgezeigte Sachverhalt überhaupt ergab – waren die Fotos jetzt doch nicht aus eigenen Beständen, wie uns mitgeteilt wurde? Wir haben knapp 2 Monate recherchiert und die Wahrheit zu Tage gebracht und die Firma, deren Geschäft es ist Bilder zu veräußern … ?

Wie wichtig und wie ernst das Interesse der Geschäftemacher am Holocaust tatsächlich ist, beweisen auch zwei Überprüfungen der besagten Bilder „Häftling mit Zange“ Bildnummer: 00087558 und „Häftlinge vor Ofen“ Bildnummer: 00087557, die wir im Portal von SV-Bilderdienst einige Wochen nach unserer Veröffentlichung vorgenommen haben.

Vor Veröffentlichung unserer Reportage 31.03.05 links – nach Veröffentlichung am 24.4.05 & 3.5.05 rechts:

Vergleich der Angaben im Portal der DIZ München GmbH

Vergleich der Angaben im Portal der DIZ München GmbH

Das heißt, daß zwei unterschiedliche Fotos mit ein und der selben Bildbeschreibung versehen sind, der Ort trotz Gegenbeweis mit Auschwitz und das Land mit „Polen“ falsch ausgewiesen werden. Selbst unter den Keywords ist nach wie vor Auschwitz-Birkenau existent.

Ja, es läßt sich gutes Geld verdienen und wir fragen uns, wo der Konsument eigentlich seine Klage gegen falsche Geschichtsdarstellung einbringen kann, die Millionen Menschen konsumiert haben und konsumieren. Die Medien, die die Fotos bezogen, könnten es – es ist jedoch unwahrscheinlich, daß sie gegen die DIZ München und AKG-Images GmbH vorgehen. Im übrigen steht es jedem Konsumenten frei eine Beschwerde beim Presserat einzureichen.

Wenn die Mediengruppe Süddeutscher Verlag, eine ihrer Unternehmungen, einen Prozeß gegen uns anstrebt, werden wir Menschen, die vom Holocaust betroffen waren, einladen, dem Prozeß beizuwohnen und ihre Meinung zu offenbaren. Vielleicht wird den Geschäftsführern erst so bewußt, was sie verursacht, angerichtet und zu verantworten haben. Wir haben der anwaltlichen Vertretung jedenfalls mitgeteilt, daß den Aufforderungen der Unterlassungsverpflichtungserklärungen nicht nachgekommen wird, lediglich Ergänzungen, Stellungnahmen und dgl. im Rahmen einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wie u.a. des Mediengesetzes unter entsprechender Deklaration können berücksichtigt werden.

Faksimile aus dem Anwaltsschreiben von BIRD & BIRDFaksimile aus dem Anwaltsschreiben von BIRD & BIRD

Tatsächlich war besagte Mitarbeiterin seit 7.2.05 16:28:31 in Kenntnis der einschlägigen Recherchen zu den „bedenklichen“ Fotos zum Vernichtungslager Auschwitz. Es wäre ihr jederzeit frei gestanden, sich als nicht zuständige Person zu deklarieren und uns weiterzuverbinden. Die Sensibilität hinsichtlich des Inhaltes unserer Recherche zum Holocaust wurde unsererseits unterstrichen und hervorgehoben, wie auch bei anderen Firmen wo dies auch teilweise schriftlich erfolgte:

Faksimile aus unserem Schriftverkehr mit einem weiteren BilderanbieterFaksimile aus unserem Schriftverkehr mit einem weiteren Bilderanbieter

Wenn deren Advokaten von BIRD & BIRD uns gegenüber von wahrheitswidrigen Zitaten zu Schmähzwecken schreiben und von einem „unverschämten Artikel“ sprechen, dann sollte sich die Mediengruppe Süddeutscher Verlag vielleicht wieder einmal auf das Besinnen, was Informationspflicht beinhaltet. Wir sind nur dem nachgekommen was Menschen als Selbstverständnis von Medien erwarten: sachliche, fundierte Information und Wahrheit nach bestem Wissen und Gewissen zu liefern. Wenn wir als Medium ausgerechnet von einer Firma, die wir überführt haben „falsche“ Bilder zum Holocaust in/über Auschwitz gewerbsmäßig verkauft zu haben, als Lügner dargestellt werden und für die Bilddarstellungen des Wahrheitsbeweises zur Kasse gebeten werden, dann gibt es Menschen, die das als Chuzpe bezeichnen.

2005-05-07